2. März, 2006
Barrierefreiheit für Bürokraten
Heike Edinger & Timo Wirth argumentieren in ihrem Beitrag Accessibility nach Vorschrift: Wenn Web-Entwickler zu Bürokraten werden gegen die bürokratische Anwendung der technischen Spezifikationen zur Gestaltung barrierefreier Websites. Dies umfasst die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und die WCAG.
Sie plädieren für ein kritisches Hinterfragen der nützlichen Standards. Behandelt wird die unreflektierte Verwendung von Skip-Links, druckbarer Zeichen in Linklisten, von Icons und Title Texten.
Die Liste kontraproduktiver Anwendung von Standards zur Barrierefreiheit frei nach dem Motto: "Viel hilft viel" oder "Das haben wir doch immer so gemacht" ließe sich noch verlängern:
Verwendung von Akronymen:
So führt folgende Konstruktion nur zu Redundanzen:
<acronym title="Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung">BITV</acronym> (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
Die Nutzer assistiver Technologien mit Sprachausgabe bekommen dann "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) vorgelesen.
Auch geht möglicherweise die Zuordnung zur Erklärung gänzlich verloren, wenn einige Absätze später "BITV" wieder auftaucht und der User dieses Akronym nicht kennt.
www.barrierefreies-webdesign.de
Die unkritische Anwendung von Access Keys:
Bei der Verwendung von Access Keys gibt es grundsätzliche Probleme mit Browsern oder Screenreadern. Der Aufruf von Links auf einem Webauftritt erfolgt meist mit der selben Taste wie die Shortcuts des Browsers. Auf Windows-Systemen ist das beispielsweise die Alt-Taste. Da die Browser je nach Betriebssystem eigene Shortcuts in Verbindung mit der Alt-Taste verwenden, wird es sehr schwierig, hier eine allgemeine Norm zu schaffen.
www.juicystudio.com
www.wats.ca
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